Personalausweis: Verlustanzeige
Ist der Personalausweis abhandengekommen, das heißt der Personalausweis ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin/der Ausweisinhaber die Pflicht, der Personalausweisbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen und im Falle des Wiederauffindens den Ausweis vorzulegen.
Erforderliche Unterlagen
Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtlicher Lichtbildausweis oder Führerschein).
Was müssen Sie bezahlen?
Die Dienstleistung ist gebührenfrei.
Welche Fristen müssen Sie beachten?
Die Verlustanzeige sollte - zumal im eigenen Interesse - unverzüglich erstattet werden.
Was sollten Sie noch wissen?
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Beantragung neuer Ausweispapiere Ihre aktuelle Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Bescheinigung über Namensänderung, Eheurkunde oder Einbürgerungsurkunde) benötigen. Sie wird für die richtige Schreibweise des aktuellen vollständigen Namens (Vor- und Zuname) benötigt. Außerdem benötigen Sie ein biometrisches Foto. Für den Fall, dass der letzte Ausweis nicht bei uns ausgestellt wurde, benötigen Sie außerdem ein anderes amtliches Ausweispapier mit Foto (z.B. Reisepass).
Nähere Informationen zur Beantragung des Personalausweises erhalten Sie unter dem Punkt „Personalausweis“.
Sollte die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet sein, ist als erstes der Sperrnotruf zu informieren. Tel.: 116 116
Bei Verlust durch eine Straftat (z.B. Diebstahl) ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Rechtsgrundlagen
§ 27 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG).
Ansprechpartner:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Wendt, Anja |
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Frau Winter, Conny |
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Frau Sobottka-Sander, Simone |
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