Personalausweis: Vorläufiger Personalausweis
Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises warten können, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Gleichzeitig sollte ein neuer Personalausweis beantragt werden.
Ob ein vorläufiger Personalausweis als Einreisedokument für Ihr Ziel ausreichend ist, erfahren Sie unter den Länder-Reiseinformationen auf der Homepage des Auswärtigen Amtes .
Erforderliche Unterlagen
- Alter Reisepass oder Personalausweis, alter Kinderausweis,
- Kinderreisepass sowie Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten bei Personen unter 15 Jahren und 9 Monaten,
- Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.),
- aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Personalausweisverordnung entspricht (biometrisches Lichtbild).
Das Kind muss bei der Antragstellung persönlich anwesend sein.
Vollmacht (ausfüllbares PDF)
Was müssen Sie bezahlen?
Die Gebühr beträgt 10,00 Euro.
Welche Fristen müssen Sie beachten?
Das Dokument sollte beantragt werden, sobald sich die Notwendigkeit dafür ergibt.
Der vorläufige Personalausweis ist längstens drei Monate gültig.
Rechtsgrundlagen
- § 3 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG),
- § 1 Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV).
Ansprechpartner:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
![]() |
![]() |
Frau Wendt, Anja |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
Frau Winter, Conny |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
Frau Sobottka-Sander, Simone |
![]() |
![]() |