Aufenthalts- / Meldebescheinigung
Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung. Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
1. Familienname,
2. frühere Namen,
3. Vornamen,
4. Doktorgrad,
5. Ordens-/Künstlername,
6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
7. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag können außerdem folgende weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:
1. gesetzlicher Vertreter, Ehegatte/ Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit
2. Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift,
3. derzeitige Staatsangehörigkeiten,
4. frühere Anschriften,
5. Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie
6. Familienstand
7. Religionszugehörigkeit.
Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen. Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Eine Meldebescheinigung (früher Aufenthaltsbescheinigung) kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden.
Ausländische Mitbürger/innen müssen bei Pass-Angelegenheiten ihren Konsulaten eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen.
Außerdem muss eine Meldebescheinigung jeder mit sich führen, der sich mit einem Reisepass ausweist.
Erforderliche Unterlagen
- - Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
- - gegebenenfalls Vollmacht. (Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen.)
Was müssen Sie bezahlen?
In einfachen Fällen 6,00 Euro, in Fällen mit höherem Verwaltungsaufwand 15,00 Euro.
Rechtsgrundlagen
- - § 18 Bundesmeldegesetz (BMG),
- - Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (VwGebV)
Ansprechpartner:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Wendt, Anja |
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Frau Winter, Conny |
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Frau Sobottka-Sander, Simone |
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