Wochenmarkt
Auf dem Marktplatz an der Nikolaikirche findet das ganze Jahr über jeden Freitagvormittag und von März bis Dezember jeden Jahres auch am Dienstagvormittag in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr ein Wochenmarkt statt.
Rechtsgrundlagen:
- Satzung über die Durchführung von öffentlichen Märkten im Bereich der Stadt Plön
- Satzung über die Erhebung von Marktgebühren in der Stadt Plön sowie der 3. Nachtrag hierzu.
Gebühr pro Markttag:
- je laufd. Frontmeter 0,85 €
- mindestens jedoch 7,90 €
- für sonstige abgestellte Fahrzeuge,
die nicht dem Verkaufszweck bzw. als
Zugmaschine dienen, und deren Verbleib
auf dem Marktplatz von der Marktaufsicht
genehmigt wurde, täglich je Fahrzeug 11,30 €
Für die Bereitstellung eines Stromanschlusses, unabhängig von der Art der Marktveranstaltung je erforderlichem Anschluss und Markttag:
- 16 Ampere 5,00 €
- 32 Ampere 20,00 €
- 63 Ampere 45,00 €
- 125/250 Ampere 95,00 €
Die Gebühr wird möglichst quartalsweise durch Lastschrift vom Konto des Standbetreibers abgebucht.
Was benötigen Sie als Anbieter?
Die Standplätze sind zum größten Teil an feste Marktbeschicker vergeben, jedoch besteht auch die Möglichkeit, wenn ein Platz z. B. wegen Urlaub, Krankheit oder saisonbedingt frei ist diesen durch fliegende Händler zu besetzen.
Hierzu können interessierte Händler/innen vor Marktbeginn vor dem Marktplatz auf eine Platzzuteilung durch den Marktmeister warten.
Für einen festen Standplatz wird ein formloser schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben benötigt:
- Name und Adresse der/des Antragstellers/in
- Verkaufsangebot Standbeschreibung mit Größenangaben (Länge, Breite, Tiefe)
- gewünschter Markttag
Wichtig:
Die Position des Marktstandes darf erstmalig nur nach vorheriger Absprache mit der Marktaufsicht eingenommen werden. Bei Veränderungen im Marktbereich kann ggf. auch ein anderer Standplatz ggf. sogar ein kleinerer Standplatz zugewiesen werden.
Ansprechpartner im Rathaus (Marktmeister):