Steuer-, Abgabe- und Hebesätze
Steuerentwicklung in der Stadt Plön
Nachfolgend werden zunächst die hier erhobenen wesentlichsten Steuereinnahmen (Realsteuern) erläutert:
Grundsteuer A und B
Die Hebesätze wurden mit Wirkung vom 01. Januar 2019 im Bereich der Grundsteuer A um 10 v.H. von 380 v.H. auf 390 v.H. und im Bereich der Grundsteuer B um 25 v.H. von 400 v.H. auf 425 v.H. neu festgesetzt.
Das Grundsteueraufkommen im Haushaltsjahr 2016 betrug 1.321.869,48 €.
Auf die Grundsteuer A entfallen hierbei lediglich 7.781,93 €.
Gewerbesteuer nach Ertrag
Das Rechnungsergebnis 2016 belief sich auf 2.274.308,63 €. Der Hebesatz der Gewerbesteuer wurde mit Wirkung vom 01. Januar 2019 um 10 v.H. von 380 v.H. auf 390 v.H. neu festgesetzt.
Übersicht über die Steuern und Abgaben in der Stadt Plön
Steuerart / Abgabenart Hebesatz/Bemessung
Grundsteuer A 390 v.H.
Grundsteuer B 425 v.H.
Gewerbesteuer 390 v.H.
Zweitwohnungssteuer 14 % des Mietwertes (als Mietwert gilt die Jahresrohmiete)
Vergnügungssteuer für Spiel- und Geschicklichkeitsgeräte
18 v. H. der elektronisch gezählten Bruttokasse in Spielhallen und in anderen Örtlichkeiten bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit
67,00 € in Spielhallen und 50,00 € in anderen Örtlichkeiten bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit
Hundesteuer 120,00 € für den 1. Hund
140,00 € für den 2. Hund und 190,00 € für jeden weiteren Hund
Tourismusabgabe Abgabesatz = 40,00 € für eine Vorteilseinheit
Die Kurabgabe beträgt für jeden Tag, an dem sich die kurabgabepflichtigen Personen im Erhebungsgebiet aufhalten, für jede Person in der Zeit vom 15. Mai bis 15. September 1,50 EURO.
Die Saisonkurabgabe beträgt für jede kurabgabepflichtige Person im Kalenderjahr 30 volle Tagessätze.
Abwassergebühren 3,48 € je m³ Abwasser - keine Grundgebühr
Niederschlagswassergebühren 0,84 € je m² p. a.
Straßenreinigungsgebühren 3,16 € je lfd. Meter Straßenfrontlänge bei 1 x wöchentlicher Reinigung
Fragen zu den einzelnen Steuern und Abgaben beantworten Ihnen gern unsere Mitarbeiterin und unser Mitarbeiter im Fachbereich Finanzen und interner Service, Team 20, Rathaus, Schloßberg 3-4, Zimmer 50, Frau Martina Herbst (
+49 4522 505-729,
martina.herbst@ploen.de) und Herr Felix Senz (
+49 4522 505-728,
felix.senz@ploen.de ). Dies gilt auch für Steuern und Abgaben der Gemeinden Ascheberg und Bösdorf, für deren Erhebung seit dem 1. Januar 2014 die Stadt Plön im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft mit den Gemeinden Ascheberg und Bösdorf zuständig ist.
Fragen zu den Abwasser- und Niederschlagswassergebühren in der Stadt Plön und in der Gemeinde Ascheberg sowie seit dem 2. Januar 2019 zu den Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Plön beantworten Ihnen gerne die Stadtwerke Plön AöR, Stadtbüro, Lange Straße 22, 1. OG), Frau Nadja Hahn und Frau Bärbel Lüdtke (
+49 4522 80899-12,
+49 4522 80899-10,
info@stadtwerke-ploen.de)