Satzung über die Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Plön, 1. Nachtrag
Bekanntmachung der Stadt Plön
Satzung über die Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Plön, 1. Nachtrag
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 13. Dezember 2006 folgende Änderungssatzung beschlossen:
Artikel I
§ 3 erhält folgende Fassung:
Gebühren
Für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte sind folgende Gebühren zu entrichten:
A. Stadteigene Obdachlosenunterkünfte:
- Gartenstraße 9/11
3,19 € je m² und Monat
Zuzüglich zu der Benutzungsgebühr wird eine Betriebs- und Heizkostenpauschale in Höhe von 3,92 €/m²/Monat erhoben.
- Gartenstraße 13/15
3,19 € je m² und Monat
Zuzüglich zu der Benutzungsgebühr werden Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen erhoben, deren Abrechnung einmal jährlich nach der Zweiten Berechnungsverordnung durchgeführt wird.
B. Gebühren bei Wiedereinweisung:
Im Falle der Wiedereinweisung in die bisherige Mietwohnung werden Gebühren in Höhe der von der Stadt Plön an den Vermieter zu zahlenden Miete einschl. der Nebenkosten sowie sonstiger vom Vermieter geforderter und anerkannter Kosten (z.B. Ansprüche aufgrund vom Gebührenschuldner und / oder seiner Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden) erhoben.
Artikel II
§ 4 erhält folgende Fassung:
Gebührenpflichtiger Personenkreis
(1) Gebührenschuldner sind die in die Räumlichkeiten nach § 3 eingewiesenen Personen.
(2) Werden mehrere Personen in eine Obdachlosenunterkunft eingewiesen, so haften diese gesamtschuldnerisch.
Zur Zahlung der vollen Gebühr ist ferner jeder verpflichtet, der sich, ohne im Besitz einer Einweisungsverfügung der örtlichen Ordnungsbehörde zu sein, Zugang zu einer Obdachlosenunterkunft verschafft und diese in Benutzung genommen hat.
Artikel III
Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2007 in Kraft.
Plön, den 13.12.2006
S T A D T P L Ö N
- Der Bürgermeister -
-L.S.-
gez. Unterschrift
(Jens Paustian)