Ortsrecht
Zum Plöner Ortsrecht gehören alle Rechtsvorschriften, welche die Stadt Plön für ihr Gebiet in eigener Verantwortung erlassen hat. Dazu zählen insbesondere Satzungen und Geschäftsordnungen.
In Satzungen regelt die Stadt Plön eigenverantwortlich Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft aufgrund der durch das Grundgesetz garantierten Selbstverwaltung (Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes). Zuständig für den Erlass von Satzungen ist grundsätzlich die Ratsversammlung.
Geschäftsordnungen sind eine Zusammenfassung aller Verfahrensregelungen, nach denen die Sitzungen eines Gremiums (z. B. Ratsversammlung) abzulaufen haben. Eine Geschäftsordnung hat interne Wirkung, das heißt sie bindet nur das jeweilige Gremium und seine Mitglieder.
Die unten stehende Tabelle enthält eine Auflistung Plöner Rechtsvorschriften der Stadt Plön, des Schulverbandes Plön Stadt und Land, des Feuerlöschverbandes Groß-Plön, des Planungsverbandes "Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf" und des Kommunalunternehmens "Stadtwerke Plön" - Anstalt öffentlichen Rechts (AöR).
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Beschlossene Änderungen zu Rechtsvorschriften wurden zur besseren Lesbarkeit in den jeweiligen Text eingearbeitet (sogenannte konsolidierte Lesefassung).
- Allgemeine Verwaltungsaufgaben
- Bauwesen
- Feuerlöschverband Groß-Plön
- Kämmereiaufgaben
- Öffentliche Einrichtungen
- Planungsverband "Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf"
- Recht, Sicherheit und Ordnung
- Schule, Tourismus und Kultur
- Schulverband Plön Stadt und Land
- Sozial-, Gesundheits- und Sportwesen
- Steuer- und Abgabewesen
- Wirtschafts- und Verkehrsförderung
- Sonstiges
- Kommunalunternehmen "Stadtwerke Plön" - Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)
Das Landesrecht Schleswig-Holstein finden Sie hier.
Das Bundesrecht finden Sie hier .